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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 12 F 10369/13.OVG   

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https://dejure.org/2013,12456
OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 12 F 10369/13.OVG (https://dejure.org/2013,12456)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.05.2013 - 12 F 10369/13.OVG (https://dejure.org/2013,12456)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 12 F 10369/13.OVG (https://dejure.org/2013,12456)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 35 Abs 1 SGB 1, § 50 Abs 1 SGB 8, § 65 Abs 1 SGB 8, § 99 Abs 1 S 2 VwGO, § 99 Abs 2 S 1 VwGO
    Einsicht in Akten des Jugendamtes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entbehrlichkeit eines grundsätzlich erforderlichen Beweisbeschlusses oder einer vergleichbaren förmlichen Äußerung des Gerichts der Hauptsache über die Entscheidungserheblichkeit einer zurückgehaltenen Akte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 99 Abs. 2 S. 1; VwGO § 189
    Entbehrlichkeit eines grundsätzlich erforderlichen Beweisbeschlusses oder einer vergleichbaren förmlichen Äußerung des Gerichts der Hauptsache über die Entscheidungserheblichkeit einer zurückgehaltenen Akte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.12.2010 - 20 F 15.10

    In-camera-Verfahren; Kosten; Rechtszug; unselbstständiger Zwischenstreit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 12 F 10369/13
    Einer eigenständigen Kostenentscheidung bedarf es im Verfahren vor dem Fachsenat nach § 99 Abs. 2 VwGO nicht; denn es handelt sich im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren um einen unselbständigen Zwischenstreit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 20 F 15.10 -, juris, Rn. 11).

    Einer Streitwertfestsetzung bedarf es ebenfalls nicht, da Gerichtsgebühren mangels Gebührentatbestand in Verfahren vor dem Fachsenat nicht anfallen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2010, a.a.O., Rn. 12).

  • BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10

    In-camera-Verfahren; Informationszugangsrecht; Bundesanstalt für

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 12 F 10369/13
    Das vom Beigeladenen angeführte Sozialgeheimnis nach § 35 Abs. 1 SGB I stellt indes einen gesetzlichen Geheimhaltungsgrund im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2011 - 20 F 21.10 -, juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10

    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 12 F 10369/13
    Der obersten Aufsichtsbehörde ist auch in den Fällen Ermessen zugebilligt, in denen das Fachgesetz der zuständigen Fachbehörde kein Ermessen einräumt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2010 - 20 F 1.10 -, juris, Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; fachgesetzliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 12 F 10369/13
    Eine solche Konstellation liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere in den Fällen vor, in denen die Behörde die Akten zum Schutz von personenbezogenen Daten zurückhält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. August 2009 - 20 F 10.08 -, juris, Rn. 4).
  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 12 F 10369/13
    Das ist dann der Fall, wenn die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten bereits Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden Frage abhängt, ob die Akten, wie von der Behörde oder dem einer Freigabe widersprechenden Beteiligten geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 2010 - 20 F 2.10 -, juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • VG Köln, 31.10.2016 - 26 K 5681/15

    Voraussetzungen für die Gewährung von Akteneinsicht in die vollständige und

    So OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.05.2013 - 12 F 10369/13 -, juris Rn. 13., Kirchhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 1. Aufl. 2014, § 65 Rn. 25; wohl auch Kunkel, in LK-SGB VIII, 5. Aufl. 2014, § 65 Rn. 8; a.A. wohl VG Karlsruhe, Beschluss vom 10.10.2012 - 4 K 2344/12 -, juris Rn. 25; VG Augsburg, Urteil vom 27.09.2011 - Au 3 K 09.1571 -, juris.

    BVerwG, Urteil vom 04.09.2003 - 5 C 48/02 -, juris Rn. 29; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.05.2013 - 12 F 10369/13 -, juris Rn. 15.

  • VG Köln, 13.12.2017 - 26 K 134/17
    Dagegen könnte sprechen, dass im laufenden familiengerichtlichen Verfahren mit einer Verwertung im Rahmen der Stellungnahme an das Familiengericht stets zu rechnen ist, so OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.05.2013 - 12 F 10369/13 -, juris Rn. 13., Kirchhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 1. Aufl. 2014, § 65 Rn. 25; wohl auch Kunkel, in LK-SGB VIII, 5. Aufl. 2014, § 65 Rn. 8; a.A. wohl VG Karlsruhe, Beschluss vom 10.10.2012 - 4 K 2344/12 -, juris Rn. 25; VG Augsburg, Urteil vom 27.09.2011 - Au 3 K 09.1571 -, juris.

    Diese Vorschriften schützen die Sozialdaten nicht nur vor Preisgabe innerhalb des öffentlichen Bereiches, sondern auch gegenüber anderen Privatpersonen und zwar erst recht, da sie nicht den besonderen Geheimhaltungspflichten unterliegen, BVerwG, Urteil vom 4. September 2003 - 5 C 48/02 -, juris Rn. 29; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 12 F 10369/13 -, juris Rn. 15.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.2020 - 12 F 11033/19
    Ein Geheimhaltungsinteresse fehlt namentlich bei Unterlagen, die ein sich auf seinen Informationsanspruch berufender Kindesvater bereits aus familiengerichtlichen Verfahren kennt (vgl. Beschluss des Senats vom 16. Mai 2013 - 12 F 10369/13.OVG juris, Rn. 20).
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